Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
Seit Jahren befasse ich mich als Rechtsanwalt mit Verfahren im Wettbewerbsrecht, insbesondere mit den Themen:
Ich habe erfolgreich den Fachanwaltslehrgang zum Erwerb der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (vertiefte Kenntnisse im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht) absolviert.
Im Recht des unlauteren Wettbewerbs ist zügiges, taktisch wohl überlegtes und nachhaltiges Handeln gefragt. Dafür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich beschäftige mich auch regelmäßig mit Markenrecht und dem Urheberrecht. Auch hier bin ich Ihr Ansprechpartner.
Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht in Leipzig
Das Wettbewerbsrecht schützt Unternehmer und Unternehmen vor unlauteren Wettbewerbsmethoden.
Es findet daher vor allem im Werberecht Anwendung. Durch die Allgegenwärtigkeit des Internets hat das Wettbewerbsrecht in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung zugenommen. Die Regelungen zum Wettbewerbsrecht sind im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) enthalten sowie in verschiedenen Spezialgesetzen.
Die Materie ist in der Praxis durch eine sehr umfangreiche Einzelfall-Rechtsprechung sowie durch erhebliche Geschwindigkeit in der Prozessführung geprägt. Dies kommt vor allem daher, dass wirksamer Schutz gegen unlauteren Wettbewerb nur dann besteht, wenn man schnell (zum Beispiel durch eine einstweilige Verfügung) unzulässiges Handeln verhindern kann.
Umfasst ist z. B. die Werbung auf Internetplattformen wie ebay, amazon etc., die E-Mail-Werbung, der eigene Internetauftritt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsrechte.
Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung
Die vorherige Abmahnung des Gegners ist im Wettbewerbsrecht ein besonders wichtiges Instrument. Hiermit soll erreicht werden, dass der Gegner innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abgibt. Diese sorgt dann dafür, dass er bei Wiederholung identische Verstöße an den Gläubiger eine Vertragsstrafe zu zahlen hat. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Keinesfalls sollten solche Abmahnungen ohne vorherige rechtliche Prüfung ausgesprochen oder hingenommen werden oder gar die Unterlassungserklärung unterschrieben werden, ohne dass dies vorher ausführlich rechtlich überprüft wurde. Vielfach sind die verlangten Unterlassungserklärungen zu weit formuliert, der Schuldner unterwirft sich dann viel umfangreicheren Verpflichtungen als unbedingt notwendig. Teilweise werden auch Verstöße abgemahnt, die nicht bestehen, gibt man dann jedoch eine Unterlassungserklärung ab, ist man an diese grundsätzlich auch gebunden. Dennoch ist Eile geboten, um ein gerichtliches Verfahren – meist zunächst als einstweiliger Rechtsschutz – möglichst zu vermeiden.
Ich vertrete sowohl abgemahnte Wettbewerber, als auch Unternehmen, die ihre gesetzlichen Rechte wahren wollen. Spezialkenntnisse im Wettbewerbsrecht und im Verfahrensrecht sind unverzichtbar. Diese habe ich durch Praxis in diesem Rechtsgebiet sowie den erfolgreich Erwerb der theoretischen Kenntnisse zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erworben.
Geistiges Eigentum / online-business
Der Begriff des „geistigen Eigentums“ bezieht sich auch auf das Urheberrecht, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Designrecht und angrenzende Gebiete sowie Kartellrecht. Auch in diesem Gebieten habe ich besondere Kenntnisse, die ich durch den erfolgreichen Besuch des Fachanwaltslehrgangs für gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen habe.