Rechtsanwalt für Markenrecht

Als Rechtsanwalt für markenrechtliche Verfahren befasse ich mich in Leipzig, der Region sowie bundesweit insbesondere mit den Themen:

  • Markenanmeldungen
  • markenrechtlichen Verfahren
  • Unterlassungserklärungen
  • Abmahnungen
  • Klageverfahren
  • einstweiligen Verfügungen

Ich habe erfolgreich den Fachanwaltslehrgang zum Erwerb der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (vertiefte Kenntnisse im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht) absolviert.

Im Markenrecht ist zügiges, taktisch wohl überlegtes und nachhaltiges Handeln gefragt. Dafür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich beschäftige mich auch regelmäßig mit Wettbewerbsrecht und dem Recht des geistigen Eigentums allgemein, insbesondere mit online-Geschäftsmodellen. Auch hier bin ich Ihr Ansprechpartner. 

Ihr Anwalt für Markenrecht in Leipzig

Die Marke gibt Auskunft über die Herkunft eines Produkts oder einer Dienstleistung. Sie ist daher im Wettbewerb und in der Werbung besonders wichtig. Markenschutz erlangt man grundsätzlich über die Eintragung der Marke im Markenregister. Hierbei ist es möglich jeweilige nationale Marken zu erwerben, man kann auch über eine europäische Markeneintragung Markenschutz in mehreren Ländern erhalten. Darüber hinaus sind weitere Markenformen möglich. Ich begleite meine Mandantschaft von der Vorprüfung zur Markeneintragung über die Eintragung selbst bis zur Verteidigung der Rechte aus der Marke. Ebenso verteidige ich meine Mandanten, die wegen unzulässiger Markennutzung in Anspruch genommen werden oder gegen die Eintragung von Konkurrenzmarken vorgehen wollen. Teilweise sind auch nicht eingetragene Zeichen als Marken oder Unternehmenskennzeichen geschützt. Auch hier kann die Verwender vorgegangen werden bzw. ist eine Verteidigung notwendig, wenn sich immer solche Rechte von beruft. 

Abmahnung wegen Markenrechtsverstoß

Die markenrechtliche Abmahnung dient dazu, den Gegner zur Abgabe einer strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung zu bewegen. Damit soll verhindert werden, dass der Gegner weiter gegen Markenschutz bzw. Kennzeichenschutz verstößt. Tut er dies, muss er dann Vertragsstrafe zahlen. Bevor eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, sollte sie unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Vielfach wird hier vom Gegner eine zu weit gehende Verpflichtung gefordert. Soll eine Abmahnung ausgesprochen werden, ist es wichtig vorher genau zu prüfen, was abgemahnt werden kann und in welchem Umfang Unterlassung verlangt werden kann. Für den Fall, dass Abmahnungen hier zu weit gehen, kann der Gegner Gegenabmahnungen aussprechen, welche Kosten auslösen.

Markenrechtsstreit

Im Markenrecht wird weiterhin häufig über den zu leistenden Schadensersatz für die unlautere Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen gestritten. Der Gläubiger hat hier einen Auskunftsanspruch und kann zwischen verschiedenen Arten des Schadensersatzes wählen. Häufig wird es sinnvoll sein, im Rahmen der so genannten Lizenzanalogie einen pauschalen Schadensersatz zu fordern, welcher sich an den fiktiven Lizenzgebühren orientiert. Bei der Durchsetzung solcher Ansprüche und auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Durch meine Erfahrungen in der Praxis und den Erwerb der theoretischen Kenntnisse zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz habe ich in die erforderliche Expertise. 

Geistiges Eigentum 

Der Begriff des „geistigen Eigentum“ bezieht sich auch auf das Urheberrecht, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Designrecht und angrenzende Gebiete sowie Kartellrecht. Auch in diesem Gebieten habe ich besondere Kenntnisse, die ich durch den erfolgreichen Besuch des Fachanwaltslehrgangs für gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen habe.

Rechte des geistigen Eigentums