Rechtsanwalt | Verkehrsrecht
Es empfiehlt sich im Verkehrsrecht von Anfang an auf kompetenten rechtlichen Rat und Beistand zurückzugreifen, um teure und oft nicht mehr zu korrigierende Fehler zu vermeiden. Ich beschäftige mich schwerpunktmäßig mit diesem Rechtsgebiet und bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
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Ich berate und vertrete im Verkehrsrecht unter anderem zu folgenden Themen:
Regulierung von Verkehrsunfällen »
Bußgeldverfahren »
Strafverfahren »
Autokauf / Leasing / Miete / Reparatur »
Im Folgenden erläutere ich kurz einige Begriffe des Verkehrsrechts:
Verkehrsunfall – wer zahlt wofür?
Die Tücken des Rechtsgebiets zeigen sich z.B bei einem Verkehrsunfall.Entgegen weit verbreiteter Ansicht haftet nicht automatisch der Verursacher eines Verkehrsunfalles zu 100% für den entstandenen Schaden. Vielmehr geht das Gesetz davon aus, dass jeder, der ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße führt, grundsätzlich eine erhöhte Gefahr verwirklicht. Bei einem durch einen Unfall entstandenen Schaden ist daher zu prüfen, ob sich ein Fahrzeugführer derart verkehrswidrig verhalten hat, dass für den anderen Fahrer der Unfall unvermeidbar war. Nur wenn dies der Fall ist, tritt die 100%ige Haftung des Verursachers ein. In allen anderen Fällen wird die Haftung anteilig verteilt. Es lohnt sich daher auch für den Verursacher die Rechtslage zu prüfen, da er evtl. gegen den anderen Verkehrsteilnehmer Ansprüche in Höhe von 25% oder mehr seines Schadens hat.
Die weitere Frage für den Geschädigten stellt sich dann nach dem Umfang des zu ersetzenden Schadens. Hierbei gibt es viele verschiedene Schadensersatzpositionen, so z.B. den Sachschaden am Fahrzeug, eine Unfallregulierungspauschale, Wertminderung des beschädigten Fahrzeuges, anfallende Standkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Schmerzensgeld usw..
Sachschaden
Der Sachschaden betrifft das beschädigte Fahrzeug sowie beim Unfall beschädigte Gegenstände, wie Kleidung, Gepäck oder ähnliches. Hinsichtlich des Schadens am Fahrzeug stellt sich häufig die Frage, inwieweit die gegnerische Versicherung diesen mit Mehrwertsteuer oder ohne Mehrwertsteuer erstatten muss. Grundsätzlich gilt, dass der Schaden nur dann mit Mehrwertsteuer erstattet werden muss, wenn auch tatsächlich eine Reparatur durchgeführt wird. Bei der Frage, ob die Reparaturkosten zu erstatten sind, spielt die Feststellung eine Rolle, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Liegt ein solcher vor, muss die Versicherung grundsätzlich nur auf Basis des Wiederbeschaffungswertes entschädigen. Dabei ist ein Restwert des Fahrzeuges noch in Abzug zu bringen. Die Rechtsprechung kommt jedoch dem geschädigten Autofahrer insoweit entgegen, als dass sie eine Reparatur bis dort Grenzen von 130% des Wiederbeschaffungswertes noch zulässt.
Verdienstausfall
Wird der Geschädigte bei einem Unfall verletzt und daher arbeitsunfähig, kann er auch den Ersatz seines entgangenen Verdienstes verlangen. Handelt es sich bei der vom Geschädigten ausgeübten Tätigkeit um eine nichtselbständige Tätigkeit, so wird er regelmäßig Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Der Anspruch geht in diesem Falle in Höhe der Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber über. Auch hier ist es jedoch denkbar, dass bestimmte Entgeltbestandteile nicht ersetzt werden, welche dann beim Schädiger eingefordert werden können. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an und erhält der Geschädigte Krankengeld, so ist die Differenz zum entgangenen Arbeitsentgelt zu ersetzen. Handelt es sich beim Geschädigten um einen Selbständigen, so muss nachvollziehbar dargelegt werden, welcher Verdienst tatsächlich im Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit entgangen ist.
Schmerzensgeld
Für eine bei einem Unfall erlittenen Verletzungen kann der Geschädigte vom Schädiger ein Schmerzensgeld verlangen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung. Eine pauschale Beurteilung, welches Höhe des Schmerzensgeldes für welche Verletzung angemessen ist, ist jedoch nicht möglich. Dies richtet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, kann jedoch anhand von Vergleichsfällen eingeschätzt werden. Häufig ergibt sich jedoch Art und Umfang der Verletzung erst nach einer gewissen Zeit und nach Einholung der ärztlichen Atteste. Hier sollte ein erfahrener, im Verkehrsrecht tätiger Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um kein Geld zu verschenken.
Weitere Schäden
Der Schädiger bzw. dessen Versicherung ist weiterhin verpflichtet, die aufgrund des Verkehrsunfalls entstandenen, weiteren Schäden zu ersetzen. Dazu zählen z.B. Wertminderung des Fahrzeugs, Standkosten für das beschädigte Fahrzeug, Sachverständigenkosten, Kosten für einen Mietwagen bzw. Nutzungsausfall. Hierbei sind viele Besonderheiten zu beachten, die sich im Laufe der Zeit in der Rechtsprechung herausgebildet haben. Grundsätzlich ist jedoch der Geschädigte gehalten, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Dies entspricht seiner Schadenminderungspflicht. Der Geschädigte muss also mit dem „fremden Geld“ der Versicherung genauso sorgfältig und sparsam umgehen, wie mit seinem eigenen.
Rechtsanwaltskosten
Jeder Geschädigte bei einem Verkehrsunfall darf sich zur Regulierung des Verkehrsunfalls von Anfang an der professionellen Hilfe eines Rechtsanwalts bedienen!
Soweit die Gegenseite haftet, hat sie dann auch die Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Dabei ist es auch grundsätzlich nicht notwendig, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Da sich mittlerweile eine völlig unüberschaubare Rechtsprechung zum Umfang des bei einem Verkehrsunfall ersatzfähigen Schadens gebildet hat, gehören die Kosten für die vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwaltes immer zum ersatzfähigen Schaden. Um bei der Geltendmachung keine Fehler zu machen, ist es daher dringend geraten, gleich nach dem Unfall, vor der ersten Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung an einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Die frühzeitige Einschaltung eines im Verkehrsrecht tätigen Anwalts bei der Schadensregulierung beschleunigt die Angelegenheit meist erheblich und hilft, Folgekosten aufgrund von Fehlern zu vermeiden.
Bußgeldverfahren
Häufig sehen sich Verkehrsteilnehmer einem Bußgeldverfahren ausgesetzt. Folge ist ein Bußgeld und häufig auch ein Fahrverbot. Ist der Betroffene der Ansicht, dass dies zu Unrecht geschehen ist, so sind ebenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb der Frist Einspruch einzulegen. Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht eingefordert werden und sodann eine Verteidigung aufgebaut werden.
Strafverfahren
Häufig kommt es im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr auch zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Dies tritt z.B. dann ein, wenn der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht) oder – bei der Verletzung bzw. Tötung von Personen – von Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten erhoben wird. Auch hier sollten die Ermittlungen der Polizei/Staatsanwaltschaft nicht einfach abgewartet werden. Vielmehr sollte man sich bereits im Ermittlungsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, Aussagen nur nach Absprache mit einem Rechtsanwalt tätigen und eine rechtlich fundierte Verteidigung aufbauen. Die Verurteilung in einem solchen Verfahren kann einerseits sehr teuer werden, andererseits erfolgt häufig als Rechtsfolge der Entzug der Fahrerlaubnis.
Autokauf/Leasing/Miete/Reparatur
Häufig bestehen Streitigkeiten zwischen Eigentümern, Mietwagenfirmen, Versicherungen, Reparaturwerkstätten, Autohäusern etc. um ihre Rechte und Pflichten z.B. zu Fragen der Gewährleistung, Zahlungspflichten und Rücktrittsrechten. Auch hier empfiehlt es sich rechtzeitig auf kompetenten Rat zurückzugreifen.