Rechtsanwalt | Pflegerecht
Das Recht der Leistungserbringer von Pflegeleistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung und Krankenversicherung sowie Unfallversicherung und im Rahmen der privaten Pflegeversicherung und Krankenversicherung ist ein Spezialgebiet zwischen Medizinrecht und Sozial(-versicherungs)recht.
Ich habe mich mit diesem Bereich in den letzten fünf Jahren ausführlich wissenschaftlich befasst und eine Doktorarbeit dazu angefertigt. Im Rahmen der praktischen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich Pflegeleistungserbringer in diversen Fragen des Leistungserbringerrechts – also im Verhältnis zu Krankenkassen, Pflegekassen, Patienten – sowie in den angeschlossenen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht beraten und vertreten.
Gern stehe ich auch Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.